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  • End of life regulation - Oldtimer sind ausgenommen

    In den letzten Monaten konnte im Rahmen intensiver Interessenvertretung (ÖMVV, AMV im Rahmen des KHM) auf europäischer Ebene (FIVA) nun sichergestellt werden, dass Oldtimer von der "End of Life Regulation" oder der sogenannten "Altautoverordnung" ausgenommen sind. Im Wesentlichen regelt die ELV den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen – von der Konstruktion über die Nutzung bis zur Verwertung – mit dem Ziel, Recycling zu verbessern, Ressourcen im Kreislauf zu halten und Abfälle zu reduzieren. Sie verpflichtet Hersteller unter anderem zu einem besseren Fahrzeugdesign für Demontage und Wiederverwertung, höheren Anteilen recycelter Materialien sowie klaren Vorgaben für Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Altfahrzeugen.

    Zusammenfassung der für historische Fahrzeuge wesentlichen Punkte.

    1. Historische Fahrzeuge sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich ausgenommen
    Die Verordnung gilt nicht für Fahrzeuge von historischem Interesse ("vehicles of historical interest"). Ebenso ausgenommen sind die für deren Erhaltung notwendigen identifizierbaren Ersatzteile und Komponenten.
    Das bedeutet insbesondere, dass für historische Fahrzeuge nicht gelten:
    • Anforderungen an die Kreislaufgerechtigkeit (Circularity)
    • Pflichten zum Eigentumsübergang
    • Exportvorschriften
    • Vorschriften über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles)

    2. Bezug auf die bestehende Definition historischer Fahrzeuge
    Die Verordnung führt keine neue Definition ein, sondern verweist auf die Definition der Richtlinie 2014/45/EU (Roadworthiness Directive). Damit bleibt die bereits etablierte EU-Definition maßgeblich.

    3. Schutz des europäischen Kulturerbes
    In den Erwägungsgründen wird ausdrücklich begründet, warum historische Fahrzeuge ausgenommen werden:
    • Sie dienen dem Erhalt des europäischen Kulturerbes.
    • Sie sollen nicht den Vorschriften über
    o Eigentumsübertragung,
    o Export oder
    o Behandlung als Altfahrzeug
    unterliegen.

    4. Fahrzeuge mit besonderem kulturellen Interesse
    Zusätzlich werden Fahrzeuge geschützt, die von einem Mitgliedstaat als Fahrzeuge von besonderem kulturellen Interesse anerkannt werden.
    Darunter können beispielsweise fallen:
    • Museumsfahrzeuge
    • Sammlerfahrzeuge
    • Einzelanfertigungen (Custom-Built Vehicles)
    • Rennfahrzeuge
    Voraussetzung ist jeweils eine formelle Anerkennung durch die zuständige Behörde.

    5. Ausnahme gilt erst ab Anerkennung als historisches Fahrzeug (in Österreich der Eintrag des Fahrzteugmodells in der Approbierten Liste des Bundesministeriums (www.khmoe.at) und die Typisierung als Oldtimer -> rote §57a Plakette "historisch.

    Ein wichtiger Punkt:
    Die Verordnung stellt klar, dass die normalen Anforderungen (z. B. Designvorschriften zur Kreislaufwirtschaft) vor der Anerkennung als historisches Fahrzeug gelten.
    Erst nachdem ein Fahrzeug den Status "historisches Fahrzeug" (rotes Pickerl!) oder "Fahrzeug von besonderem kulturellen Interesse" erhalten hat, greift die Ausnahme.

    6. Verlust des historischen Status
    Verliert ein Fahrzeug später seinen historischen oder kulturellen Status, fällt es automatisch wieder unter die Verordnung.
    Dann gelten insbesondere wieder:
    • Vorschriften zum Eigentumsübergang,
    • Exportregelungen,
    • Altfahrzeugvorschriften.

    7. Kriterien für Fahrzeuge von besonderem kulturellen Interesse
    Anhang II legt fest, wann ein Fahrzeug als Fahrzeug von besonderem kulturellen Interesse anerkannt werden kann. Erforderlich sind insbesondere: Im Wesentlichen "rotes Pickerl!"
    • dokumentierter historischer oder kultureller Wert,
    • identifizierbarer Eigentümer,
    • nachvollziehbare Identität der wesentlichen Fahrzeugteile,
    • eindeutige Identifizierbarkeit (VIN oder Seriennummer).
    Die Anerkennung erfolgt auf Antrag; die Einhaltung der Voraussetzungen ist mindestens alle fünf Jahre oder bei Eigentümerwechsel zu überprüfen.

    Zusammenfassung
    Für Oldtimerbesitzer ist die Verordnung insgesamt sehr günstig ausgestaltet:
    • Historische Fahrzeuge bleiben vollständig vom neuen EU-Regime über Kreislaufwirtschaft und Altfahrzeuge ausgenommen.
    • Auch Export- und Eigentumsübertragungsvorschriften gelten für anerkannte historische Fahrzeuge nicht.
    • Der Schutz wird ausdrücklich mit dem Erhalt des europäischen Kulturerbes begründet.
    • Die bisherige Definition historischer Fahrzeuge bleibt unverändert maßgeblich.
    Diese Regelungen finden sich in den Erwägungsgründen (insbesondere Erwägungsgrund 14) sowie im Anwendungsbereich der Verordnung (Artikel 2 und Anhang II).

    Der Originaltext steht auch unter www.oemvv.at zum Download zur Verfügung.

  • Zweiter Streich: Alt Opel IG - StarterMotor in Mattighofen

    In bewährter Weise wurde auch heuer wieder im Juni – wie bereits im Vorjahr – ein Vortrag über die österreichische Oldtimer-Community an der Berufsschule Mattighofen abgehalten. Zusätzlich wurden technische Bauteile eines Opel 4 PS mitgebracht, den Richard derzeit neu aufbaut. Dieses Anschauungsmaterial bot den Schülerinnen und Schülern einen eindrucksvollen Einblick in die Technik vergangener Zeiten.

    Nach der obligatorischen Pause versammelten sich alle Teilnehmer erneut im Schulhof bei den Fahrzeugen. In zahlreichen Gesprächen war bei vielen Schülerinnen und Schülern eine spürbare Begeisterung für historische Fahrzeuge zu erkennen. Dabei stellte sich auch heraus, dass einige das jährliche Treffen bereits in den vergangenen Jahren beobachtet hatten und nun erstmals selbst daran teilnehmen konnten.

    Nach der Besichtigung der Fahrzeuge begannen die Probefahrten. Mit insgesamt 23 Opel Young- und Oldtimern wurden drei Rundfahrten durch die Stadt durchgeführt, wobei die Besatzungen jeweils wechselten. Mehr als 70 Schülerinnen und Schüler nutzten die Gelegenheit, zumindest einmal mitzufahren.

    Die anschließenden Benzingespräche machten die große Begeisterung der Jugendlichen noch deutlicher sichtbar. Glaubt man ihren Aussagen, wird sich mindestens jeder Dritte in naher Zukunft ein historisches Fahrzeug anschaffen.

    Ein herzlicher Dank gilt allen Mitgliedern, die dieses Projekt mit großem persönlichem Einsatz unterstützen und ihre Freizeit in die Förderung des historischen Fahrzeugwesens und dessen Zukunft investieren.

  • Alt Opel IG - StarterMotor in Eggenburg

    Am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, führte die Alt Opel IG das Jugendförderprojekt „Startermotor“ erstmals an der Berufsschule für KFZ-Technik in Eggenburg durch. Gegen Mittag trafen 13 Fahrzeuge der Alt Opel IG, ergänzt durch einen Chevrolet und einen Buick, vor dem Haupteingang der Schule ein und wurden dort aufgestellt.

    Pünktlich um 13:00 Uhr begann der Vortrag in der eigens dafür vorbereiteten Veranstaltungshalle. Nach der Vorstellung der Alt Opel IG wurden die wichtigsten Institutionen des österreichischen Oldtimerwesens erläutert. Den Abschluss des Vortrags bildeten technische Besonderheiten und Innovationen aus den 1910er-Jahren. Wie bereits bei früheren Veranstaltungen zeigten die Auszubildenden großes Interesse und stellten zahlreiche Fragen zu den einzelnen Themenbereichen, die ausführlich beantwortet wurden. Anschließend folgte eine kurze Pause.

    Kurz nach 14:00 Uhr versammelten sich alle Teilnehmer wieder beim Haupteingang. Die ausgestellten Fahrzeuge zogen die Aufmerksamkeit der Schüler sofort auf sich. In kleinen Gruppen wurden die Fahrzeuge zunächst von außen und anschließend auch im Innenraum begutachtet. Mit dem Öffnen der Motorhauben verlagerte sich das Interesse rasch auf die Technik. Dabei wurden Themen wie Motoren, Vergaser- und Einspritzsysteme, Zündanlagen, Getriebevarianten und unterschiedliche Antriebskonzepte besprochen. Darüber hinaus standen Besonderheiten und Ausstattungsmerkmale der jeweiligen Modellreihen im Mittelpunkt der Gespräche.

    Einige Schüler nutzten die Gelegenheit, hinter dem Steuer Platz zu nehmen, während vereinzelt auch Motoren gestartet wurden. Besonders beeindruckt zeigten sich viele von der Laufruhe der Motoren, dem großzügigen Platzangebot mit komfortablen Sitzverhältnissen sowie der ausgezeichneten Rundumsicht der Fahrzeuge.

    In den zahlreichen Gesprächen stellte sich zudem heraus, dass einige der Jugendlichen bereits selbst ältere Fahrzeuge besitzen und daran arbeiten. Dadurch entwickelten sich besonders intensive fachliche Diskussionen und ein reger Erfahrungsaustausch.

    Nach 16:00 Uhr endete der Projekttag „Startermotor“ gemeinsam mit den Schülern der vierten Klasse in Eggenburg.

    Die Zeit verging aufgrund der vielen interessanten Gespräche und des großen Interesses der Jugendlichen wie im Flug. Deutlich erkennbar war, dass die Begeisterung für Oldtimer auch in der jungen Generation vorhanden ist. Oft genügt ein gezielter Anstoß, um dieses Interesse zu wecken und zu fördern – eine Erkenntnis, die sich auch bei dieser Veranstaltung erneut bestätigte.

  • Gesamterlass 2026 für historische Fahrzeuge

    In der Vergangenheit war eine große Anzahl an Erlässen zu historischen Fahrzeugen zu beachten. Ein Überblick über alle relevanten Festlegungen war kaum mehr möglich. 2024 startete das KHMÖ in Zusammenarbeit mit Experten aus dem Beirat ein Projekt, einen Vorschlag zu einem Gesamterlass auszuarbeiten. Von Seiten des BMIMI wurde dann der Vorschlag aufgenommen, diskutiert und in einen soeben herausgegebenen Gesamterlass gegossen. Dieser Erlass soll alle bisherigen Festlegungen zu historischen Fahrzeugen übersichtlich zusammenfassen. Gleichzeitig sollen die alten Erlässe aufgehoben werden. Zukünftig sollen keine separaten Erlässe ergehen, im Anlassfall soll vielmehr der vorliegende Erlass aktualisiert und versioniert werden. Ein besonderer Dank ergeht an das Kuratorium historische Mobilität in Österreich für die Zusammenfassung der bisherigen Bestimmungen und die Ausarbeitung des Entwurfs durch Dr. Michael Grubmann. Mit diesem Schritt soll allen, die mit gesetzlichen Bestimmungen zum Thema "historische Fahrzeuge" zu tun haben, die Arbeit und der Überblick zu geltenden Regeln erleichtert werden. Worum geht's? Das Bundesministerium hat mit dem „Gesamterlass historische Fahrzeuge 2026“ erstmals, auf Initiative des KHMÖ, alle bisherigen Erlässe und Protokolle zu historischen Fahrzeugen in einem einzigen Dokument zusammengefasst. Ziel ist eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei Genehmigung, Begutachtung und Betrieb historischer Fahrzeuge. Die bisherigen Einzelerlässe werden aufgehoben.
    Die wichtigsten Punkte:
    - Historische Fahrzeuge bleiben Fahrzeuge mit Baujahr bis 1955 oder Fahrzeuge ab 30 Jahren, die in der offiziellen Liste historischer Fahrzeuge eingetragen sind.
    - Die Anforderungen an Erhaltungswürdigkeit und Originalität werden klar definiert.
    - Wesentliche Baugruppen müssen im Originalzustand erhalten bleiben, zeitgenössische Umbauten sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
    - Der Erhaltungszustand muss mindestens der Zustandsnote 1 bis 3 entsprechen; Fahrzeuge mit Zustandsnote 4 oder 5 können nicht als historische Fahrzeuge eingestuft werden.
    - Die bestehenden Fahrbeschränkungen bleiben aufrecht: 120 Fahrtage pro Jahr für historische Kraftwagen und 60 Fahrtage für historische Motorräder.
    - Die Fahrten sind in einem nachvollziehbaren Fahrtenbuch zu dokumentieren.
    - Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig, einfache Excel-Listen jedoch nicht.
    - Für Genehmigungen, Importfahrzeuge, Geräuschmessungen, Bereifung, notwendige Nachrüstungen, historische Militär-, Einsatz-, Sport- und Rallyefahrzeuge sowie zulässige Umbauten werden österreichweit einheitliche Regeln festgelegt.
    - Die wiederkehrende §57a-Begutachtung für historische Fahrzeuge erfolgt weiterhin grundsätzlich alle zwei Jahre.
    - und vieles mehr....
    Fazit: Der neue Gesamterlass bringt vor allem mehr Klarheit und Übersichtlichkeit. An den grundlegenden Voraussetzungen für den Oldtimerstatus ändert sich nichts, viele bisher verstreute Regelungen sind nun erstmals übersichtlich in einem Dokument zusammengeführt.
    Anbei das pdf als Download
    www.oemvv.at, www.khmoe.at

    .pdf Download

  • Ärztlicher Mobilitätsclub Österreichs (AMKO) ist Partner des ÖMVV

    AMKO wurde 1907 als ältester Ärzte-Automobilklub gegründet um die Motorisierung in der Ärzteschaft voranzutreiben, damit Patienten rascher erreicht werden konnten. 1949 wurde der Club unter dem Namen „Ärztliche Kraftfahrvereinigung Österreichs“ (ÄKVÖ) als gemeinnütziger Verein neu konstituiert und ist seit 1952 Partner des ÖAMTC.


    Seit April 2026 ist AMKO mit Dr. Gerry Brandstetter auch als Beirat im ÖMVV vertreten ist für Fragen zu Themen wie Mobilität im Alter mit speziellem Fokus auf historische Fahrzeuge zuständig.


    Zielsetzung ist den ständigen Veränderungen in der modernen Verkehrswelt gerecht zu werden. Heute ist der Ärztliche Mobilitätsklub (AMKO) auch in der Unfallforschung und –prävention wissenschaftlich tätig. Speziell auch das Thema Mobilität im Alter und Oldtimer stehen im Fokus. Mit dem ÖAMTC werden seit 1977 regelmäßig Symposien veranstaltet, um auch das Fortbildungsangebot auf dem Gebiet der Verkehrsmedizin, als wichtigen Bestandteil der Humanmedizin, unter Einbeziehung verkehrstechnischer, -psychologischer und –juristischer Aspekte zu erweitern.


    Die Zielsetzung der Partnerschaft ist es, bei einer breiten Öffentlichkeit mehr Bewusstsein für Verkehrssicherheit zu schaffen und spezielle Themen im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen aufzugreifen.

  • StarterMotor - OÖMVC in Wels

    Am 13.Mai 2026 füllte sich bereits zum dritten Mal der Schulhof der Berufsschule 1 in Wels -Karosserie und Fahrzeugbau- mit historischen Fahrzeugen. Zu Gast waren wie schon im letzten Jahr der O.Ö. Motor Veteranen Club und der Oldtimerclub Leonding mit einer Auswahl von ca. 20 ihrer klassischen Fahrzeuge, um diese der Jugend zu präsentieren. Ergänzt wurde die Fahrzeugpräsentation diesmal sogar von einem Lehrer und 2 Schülern, die ebenfalls mit ihren Oldtimern vertreten waren. Für besonderes Aufsehen sorgte diesmal der Präsident des OÖMVC mit seinem Polizeifahrzeug BJ.1935 der auf Wusch des Direktors sogar in Uniform in den Unterreicht kam. Nach einem 1 stündigen Vortrag zur Technik von Oldtimern und den verschiedenen Berufsmöglichkeiten in dieser Branche, hatten die Schüler und Schülerinnen anschließend die Möglichkeit, die historischen Fahrzeuge zu besichtigen und sprichwörtlich zu „begreifen“.

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Juni 2026

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August 2026

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Dezember 2026

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März 2027

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Mai 2027

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