Bereits bisher gab es in der Altautoverordnung eine entsprechende Definition bzw. Ausnahme für historische Fahrzeuge (älter als 30 Jahre). Im aktuellen Erlass sind nun zusätzlich unter dem Begriff Youngtimer Fahrzeuge eingeflossen, die "...zukünftig einen hohen Wert haben..." und daher keinen Abfall im Sinne des Gesetzes darstellen..
ÖMVV-Clubs haben dazu am 3.4.2015 eine ausführliche Information erhalten.