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  • Startermotor der Alt Opel IG Oberösterreich

    Auch wir von der Alt Opel IG hatten uns entschlossen am Jugendförderprojekt des ÖMVV zu beteiligen. Die Wahl der Schule fiel hierbei auf die Berufsschule für KFZTechniker mit Systemelektronik in Mattighofen. Einen Termin für diesen Projekttag haben wir rasch gefunden und somit konnten wir uns dementsprechend gut vorbereiten.
    Am Montag den 10. Juni gegen die Mittagszeit trafen 20 Alt Opel Fahrzeuge bei der Schule ein und nahmen im Schulhof Aufstellung. Vom kleinen 4-Zylinder bis zum großvolumigen 8-Zylinder hatten wir alles im Portfolio. Gemessen der Schüleranzahl waren 20 Autos auch unbedingt notwendig! Im Veranstaltungssaal hielt ich einen kurzweiligen Vortrag zum Oldtimerwesen in Österreich, wobei es hier schon einige Fragen zu beantworten gab. Anschließend ging es raus in den Schulhof zu den Autos. Etwas vorsichtig wurden vorerst die Autos inspiziert, aber das legte sich relativ rasch. Interessiert verschwanden die Köpfe unter den Motorhauben! Es wurde probe gesessen, Motoren wurden angelassen und vor allem die technischen Finessen der einzelnen Modellreihen wurden ausführlich durch besprochen. Kein Wunder – die Burschen kommen ja alle vom Fach und ihr großes
    Interesse war deutlich anzumerken!
    Es waren bisher etwa zwei Stunden vergangen als ich zur Probefahrt aufrief. Rasch wurden die Plätze eingenommen und los ging es mit der ersten Runde. Einige Fahrzeughalter ließen die Burschen selbst ans Steuer, womit eigentlich keiner von ihnen gerechnet hatte. Das war natürlich die Überraschung schlechthin! Nach einer kurzen Pause wechselte die Besatzung und es folgte die nächste Runde u.s.w. Um 17:00 Uhr beendeten wir erfolgreich das Jugendförderprogramm. Nicht nur den Jugendlichen hat es riesigen Spaß gemacht, auch für uns Alt Opel Besitzer war es
    eine Freude die Begeisterung der Schüler wahr zu nehmen! Wir werden auf alle Fälle im nächsten Jahr ein Revival halten! Zuletzt möchte ich noch an alle Mitgliederclubs appellieren sich ebenso am Projekt Startermotor zu beteiligen! Mit dieser Aktion können wir nur gewinnen und es macht
    einfach Spaß!

  • Kids start the engine - StarterMotor Aktion der Custom Cruisers

    Im Rahmen der StarterMotor Jugendförderung konnten Schüler der HTL Eisenstadt in Steinabrunn die Faszination Oldtimer hautnah erleben. Die Custom Cruisers stellten ihre US-Autos, aber auch britische Oldies zur Verfügung, um einen Blick unter die Motorhaube zu werfen. Werner Steurer gab einen Überblick zu den Besonderheiten und technische Einblicke zu Oldtimern. Der Höhepunkt war dann die Mitfahrgelegenheit oder das Selbstfahren mit dem alten Blech. "Die Kids waren begeistert",freute sich Vorstand Erwin Frey.
    "Die Fahrt und der Aufenthalt bei Hertz Classics wurde auch sehr gut aufgenommen, wobei wir sehr viel gelernt haben da wir uns bei der Fahrt mit den Fahrern über Ihre Fahrzeuge und dem Verein unterhalten konnten. Die drei Präsentationen bei Hertz Classics klärten uns über die Vergangenheit der Fahrzeuge als auch über die Geschichte und Herkunft mancher Fahrzeuge auf. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Tag sehr gut organisiert war, um unserer Jugend die Oldtimer näher zu bringen" meinte Benedikt Schatek von der HTL Eisenstadt.

  • ÖMVV Newsletter Mai 2024

    In ganz Europa sehen wir in den letzten Jahren auf EU-Ebene und auch auf nationaler Ebene eine Flut von Regulativen - eine starke Interessenvertretung wie der ÖMVV aht eine genaues Auge daruf, um sicherzustellen, dass Oldtimer auch in 20 Jahren noch auf Österreichs Straßen unterwegs sind.
    Die EU-Wahl steht vor der Tür - was sagen die Vertreter der Parteien zur Mobilität der Zukunft. Achtung beim Führen von Flaggen! StarterMotor in Hollabrunn - ein Highlight für die Jugend. ÖMVV Clubpaket bei den Red Bull Classics vom 7. - 9. Juni 2024. Tipps zum Versicherungsschutz für Klassikersammlungen.

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  • EU-Wahl, Stellungnahmen der Spitzenkandidaten zur Mobilität

    Das Thema Klimawandel beherrscht viele Diskussionen in der EU. Die technisch-sachliche Betrachtung ist leider längst politisch-ideologisch geworden. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir auch in Zukunft mit Historischen Fahrzeugen am öffentlichen Verkehr möglichst uneingeschränkt teilnehmen können. Maßgebliche Entscheidungen für die Mobilität der Zukunft fallen in Brüssel (so hat z.B. die EU „still und leise“ vor kurzem für 2030 eine dramatische Reduktion der Grenzwerte für Feinstaub um 60% und für Stickstoffdioxid um 50% beschlossen!).

    Sowohl ÖAMTC (veröffentlicht im AUTO TOURING) als auch die eFuel-Alliance haben nun die Spitzenkandidaten zu deren Haltung über die zukünftige Entwicklung befragt. Hier eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse:

    Beim Thema striktes Verbrennerverbot ab 2035 sind ÖVP und FPÖ klar dagegen und wollen eine Aufhebung des Beschlusses (SPÖ, GRÜNE und NEOS sind für die Beibehaltung des ausnahmslosen Verbotes). Die GRÜNEN fordern insgesamt den vollen und uneingeschränkten Fokus nur auf E-Mobilität, SPÖ und NEOS wollen etwas mehr Technologieoffenheit, aber eben unter Beibehaltung des Verbrennerverbotes; volle Technologieoffenheit wird am stärksten von ÖVP und FPÖ unterstützt; eFuels werden vor allem von der ÖVP gepusht. Betreffend der altersabhängigen Befristung von Führerscheinen sprechen sich alle Kandidaten gegen gesetzlich verpflichtende medizinische Untersuchungen von älteren Menschen aus.

    Soweit ein paar Themen, die uns durchaus betreffen – bitte beschäftigt Euch vor der EU-Wahl mit den inhaltlichen Standpunkten der Parteien! Jedenfalls werden die zukünftigen Entscheidungen in Brüssel maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob wir auch in Zukunft mit unseren Oldtimer fahren dürfen. In diesem Sinne, bitte geht wählen!

    www.oemvv.at

  • ÖMVV Newsletter April 2024

    Die Staatsmeisterschaft schreitet voran. Nach vier Bewerben der 14 Bewerbe ist noch nichts entschieden! Originalität und der Zustand eines Fahrzeuges sind auf Sicht gesehen die Eckpfeiler aufdenen eine solide Werterhaltung und -entwicklung ruhen. Je interessanter der Oldtimermarkt hinsichtlich Preisentwicklung war, desto größer wurde auch die Gefahr von Fälschungen. Sicher und sorgenfrei - gut versichert - in die neue Oldtimersaison.

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  • Hohe Sympathiewerte in der österreichischen Bevölkerung - ABER!

    Immer noch erfreuen sich historische Fahrzeuge hoher Beliebtheit in der österreichischen Bevölkerung. 90 Prozent freuen sich und finden es positiv, wenn sie Oldtimer auf der Straße sehen. 85 Prozent sagen, dies soll auch in Zukunft so bleiben.

    Hohe Sympathiewerte sind auch wichtig, damit im Rahmen der Interessenvertretung das Ziel mit dem Kulturgut Oldtimer auch in 20 Jahren noch auf Österreichs Straßen unterwegs zu sein, erreicht wird.

    ABER, dies bedeutet, dass wir uns auch im Rahmen unserer Leidenschaft an die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen.

    Dies heisst:
    • Ein rücksichtsvoller Umgang im Straßenverkehr mit Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
    • Oldtimer Ausfahrten sind erholsame Gleichmäßigkeitsfahrten und keine Rennen
    • Speziell auf Tiere (z.B. Pferde und Reiter) ist Rücksicht zu nehmen. Pferde sind Fluchttiere und können scheuen.
    • Achtsamkeit bei Fahrzeugen, die Öltropfen verlieren - es ist die Mitnahme eines Unterlegkartons zu empfehlen.
    • Im Ortsgebiet ist eine niedertourige Fahrweise ratsam.
    • Die Einhaltung der STVO ist selbsterklärend.

    Eigentlich alles Verhaltenweisen, die selbstverständlich sein sollten.

    LEIDER ist dies bei einer Ausfahrt im Burgenland am Wochenende der Oldtimertage von einigen Teilnehmern nicht beachtet worden. Beschwerdenanrufe bis hin zu angedrohten Anzeigen waren die Folge. Ein Gruppe von uneinsichtigen Oldtimerfahrern ist an einer Reiterin mit Jungpferd ohne Rücksicht mit aufheulenden Motoren und mißfälligen Bemerkungen vorbeigefahren.

    DAS IST NICHT NOTWENDIG!

    Es ist WICHTIG, dass wir unsere hohen Sympathiewerte in der Bevölkerung pflegen. Schlägt die Stimmung um, sind wir mit unseren Fahrzeugen schneller von der Straße weg, als wir glauben.

    Daher ersuchen wir alle Oldtimerbesitzer um einen achtsamen Umgang im Straßenverkehr, bei Ausfahrten oder sonstigen Veranstaltungen.

    Nur die sensible Einbettung des historischen Kulturguts Oldtimer in die Gesellschaft und ihre aktuellen Entwicklungen sichern uns, Hand in Hand mit einer starken Interessenvertretung, die Zukunft auf Österreich Straßen.

  • FIVA rechtlicher Themen-Fokus 2024

    Die Themen, die international und national in Bezug auf Richtlinien, die auch Oldtimer betreffen, sind vielfältig. Die FIVA und auch die nationalen Verbände - wie der ÖMVV in Österreich - legen daher auch lokal großes Augenmerk im Rahmen der Interessenvertretung, auf jene Schwerpunktthemen, die auf EU-Ebene aktuell sind.

    Im Jahr 2024 bleibt der Fokus der FIVA auf dem im Jahr 2023 eingeschlagenen Weg, wobei der Schwerpunkt auf der Überwachung von EU-Richtlinien und Verordnungen sowie die Stärkung des Fundaments des historischen Fahrzeugwesens.

    Während des gesamten Jahres 2023 galt die Aufmerksamkeit vor allem Luftverschmutzung und Umweltbelange, insbesondere in städtischen Gebieten, wo einige Länder Emissionsbeschränkungen, um die Luftqualität zu verbessern erlassen haben, vor allem Frankreich, das seine Beschränkungen von 11 auf 55 Städte ausgeweitet. Allerdings sind weitreichende Beschränkungen in ganz Europa noch nicht verwirklicht, da nur wenige Gebiete als künftige Sperrgebiete ausgewiesen sind. In vielen davon sind historische Fahrzeuge ausgenommen.

    Die End-of-Life-Richtlinie (ab wann ist etwas als „Schrott“ zu sehen) wird derzeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Vorgeschlagene Änderungen zielen darauf ab, die Wiederverwendung von Teilen bei der Herstellung von Neufahrzeugen zu erhöhen, mit einem Ziel von über 20%, ein erheblicher Sprung von der derzeitigen Quote von 2 %.

    Hinzu kommt, ein Schwerpunkt auf der Vermeidung von Umweltschäden durch Flüssigkeiten („REACH“) und Blei bei der ungeregelten Lagerung von Fahrzeugen und das Problem der 'Geisterfahrzeuge', die verschwinden (25-30 %).

    Die Zusammenarbeit der FIVA mit den Interessengruppen bei der Überarbeitung der Richtlinie ist positiv verlaufen, mit dem gemeinsamen Verständnis, dass sie sich nicht gegen historische Fahrzeuge richtet, wenn diese ordnungsgemäß gelagert werden. Die FIVA setzt sich für eine klare Definition von historischen Fahrzeugen in der geänderten Richtlinie ein, um ein gemeinsames Verständnis zu gewährleisten.

    Restaurierungsprojekte beinhalten oft grenzüberschreitende Aktivitäten und Handel, was zu Konflikten führen kann und den Export von Altfahrzeugen in Nicht-EU-Länder verhindert. Allerdings scheinen diese Bedenken berücksichtigt zu werden, sodass der Handel mit historischen Fahrzeugen ausgenommen ist.

    Änderungen an der Führerscheinrichtlinie sind ebenso von Interesse. Die FIVA zeigt die signifikant niedrigen Unfallraten für historische Fahrzeuge auf, um den Besitzern historischer Fahrzeuge keine zusätzlichen Belastungen für medizinische Untersuchungen bezüglich des Führerscheins zuzumuten.
    Es sollte auch möglich sein, historische Motorräder bereits ab A1-Führerschein trotz eines größeren Hubraums zu fahren. Diese Direktive wird weiterhin genau geprüft.

    Eine weitere bemerkenswerte Überarbeitung ist die RWT-Richtlinie (Road-Worthiness-Testing) – Straßensicherheitsüberprüfungsrichtlinie - , die trotz anfänglicher Bedenken im Jahr 2013 kaum Probleme verursacht hat. Die in der Richtlinie enthaltene Definition eines historischen Fahrzeugs dürfte bleiben, was dem Hauptziel der FIVA entspricht.

    Die gesetzgeberischen Bemühungen der FIVA erfolgen in enger Zusammenarbeit mit EPPA, dem Lobbying- Partner in Brüssel, was die Einbindung in die Aktivitäten des Parlaments und den Entscheidungsträgern in den Schwerpunktbereichen der FIVA erleichtert.

  • FIVA Petition beim EU-Parlament zur Verwendung von Blei in historischen Objekten

    Die FIVA setzt sich die weitere Verwendung von Blei und Chromtrioxid für die Restaurierung und Erhaltung des Automobilen Kulturgutes im Rahmen der EU-Chemikaliengesetzgebung (REACH) ein.

    Auf eine Petition beim EU-Parlament zur Verwendung von Blei in historischen Objekten, einschließlich historischer Fahrzeuge, antwortet die Kommission positiv.

    Seit November 2023 unterstützt die FIVA eine Petition, die beim Europäischen Parlament eingereicht worden ist, in der die EU aufgefordert wird, die weitere Verwendung von metallischem Blei für die Erhaltung von Kulturgütern, einschließlich historischer Fahrzeuge, zu erlauben. Nun hat die Europäische Kommission positiv auf die Petition geantwortet und erklärt, dass "die Kommission die Bedeutung der Erhaltung des europäischen Kulturerbes bei der Ausarbeitung möglicher Ausnahmeregelungen" für die Verwendung von Blei berücksichtigen wird. dies ist zum Beispiel besonders wichtig, bei Oberflächenbearbeitung in Form von Verchromung.

  • Interessenvertretung für Oldies auf Österreichs Straßen

    In ganz Europa sehen wir in den letzten Jahren auf EU-Ebene und auch auf nationaler Ebene eine Flut von Regulativen, die durchaus auch Einfluß auf die Erhaltung und den Betrieb von Oldtimern haben. Es ist daher immanent wichtig von diesen Entwicklungen frühzeitig zu wissen, um entsprechend Einfluß nehmen zu können, dass notwendige Ausnahmen für historische Fahrzeuge gegeben sind. Ist ein Gesetz einmal gültig ist es viel schwieriger Änderungen vorzunehmen als im Vorhinein. Die FIVA (der internationale Verband für historische Fahrzeuge) ist auf Ebene tätig und permanent in Brüssel aktiv. Der österreichische Motor-Veteranen-Verband (ÖMVV) ist der Dachverband von rund 100 Oldtimer-Clubs und Museen, damit Sprachrohr für das historische Fahrzeugwesen in Österreich und Interessensvertretung der Oldtimerbesitzer:innen gegenüber dem Gesetzgeber und Serviceorganisation für alle Verbandsmitglieder.Eine der Kernaufgaben ist in regelmäßigen Kontakten mit Politik und Behörden sicherzustellen, dass in Österreich auch weiterhin historische Fahrzeuge nicht nur im Museum, sondern auch auf der Straße zu bewundern sind und gefahren werden dürfen. Diese Hauptaufgabe der Interessenvertretung, wird auch im Rahmen des Kuratoriums Historische Mobilität bis dato erfolgreich umgesetzt. Es wurde erreicht, dass jedwede Gesetzesvorlage, die das Thema historische Fahrzeuge streift VOR in Kraft treten seitens der Politik zur Begutachtung vorgelegt wird. Dies wird dann gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen wie ÖAMTC, ARBÖ, Sachverständigen etc. bearbeitet und mit einer allfälligen Stellungnahme versehen. Auch der regelmäßige Austausch mit Landesprüfstellen ist ein wichtiger Teil der Verbandsarbeit, um für die historische Typisierung entsprechende Rahmenbedingungen sicherzustellen.Darüber hinaus unterstützt der ÖMVV Studien als Basis für eine faktenbezogene Diskussion mit der Politik und kümmert sich auch um das Thema Jugendarbeit – siehe die Initiative StarterMotor www.oemvv.at/startermotor .Als Teil der FIVA ist der ÖMVV für die Ausstellung von FIVA ID-CARDS in Österreich verantwortlich.Um entsprechend in der Öffentlichkeit und Politik gehört zu werden müssen die Interessen des historischen Fahrzeugwesens zielgerichtet in direkten politischen Kontakten, auf Messen und medial vertreten werden.Dies ist, basierend auf den aktuellen gesellschaftlichen und umweltpolitischen Diskussionen der letzten Jahre und sicher noch vermehrt in der nahen Zukunft, kein leichtes Unterfangen. Das Automobil hat sicher nicht an Sympathiewerten gewonnen. Und die Politik ist ebenso nicht gerade „autofreundlich“ Umso wichtiger ist es hier kontinuierlich tätig zu sein, um Ausnahmeregelungen aufrecht zu erhalten bzw. auch Lösungen für die Zukunft wie E-fuels zu transportieren.Der einzige Weg wie auch in Zukunft Oldtimern auf Österreichs Straßen unterwegs sein können, ist die kontinuierliche Arbeit im Rahmen der Interessenvertretung an allen öffentlichen und politischen Schaltstellen.

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  • Oldtimertage 2024

    36 Veranstaltungen, unzählige Ausfahrten privater Oldtimerbesitzer, offene Museen und herrliches Wetter schmückten die Oldtimertage 2024. 3887 angemeldete Teilnehmer zeigten Herrn und Frau Österreicher die Schmuckstücke histiorischer Mobilität auf Österreichs Straßen.

    2020 wurden die Oldtimertage erstmals vom KHMÖ (ÖMVV und AMV) ausgerufen und sie erfreuen sich jedes Jahr, außer der kleinen pandemiebedingten Unterbrechung 2021 und 2022 immer größerer Beliebtheit. Zielsetzung war und ist, auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam zu machen. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen waren wieder aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.

    Unter www.oldtimertage.at sind schon einige Impressionen hochgeladen. die Oldtimertage 2025 finden am Wochenende des 26. / 27. April 2025 statt.
    Infos unter www.oldtimertage.at

  • ÖMVV Newslettter März 2024

    Vom 7. bis 9. Juni finden wieder die RED BULL RING CLASSICS in der Steiermark statt. Ein Motorsport-Feuerwerk der Extraklasse, der ÖMVV hat wieder ein attraktives Clubpaket vereinbart. Bei der FIVA ID-CARD Schulung herrschte reges Interesse, alle Fromulare und Infos sind auf www.oemvv.at hochgeladen. Jubiläum - 50 Jahre KMVC - Kärntner Motor Veteranen Club - Gratulation! Achtung, wenn Hund und Katz im Oldie mitfahren. OCC-Versicherungstipp.

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  • FIVA Newsletter März 2024

    Liebe Mitglieder und Liebhaber historischer Fahrzeuge,
    Wir freuen uns, Ihnen diesen aktuellen Bericht der jüngsten FIVA Aktivitäten zukommen zu lassen, der stets unserer Mission folgt, das automobile Erbe der Welt zu schützen, zu erhalten und zu fördern.
    In diesem Jahr verteilen wir zusätzlich zum Newsletter auch das FIA-FIM-FIVA-Manifest und die Gesetzesaktualisierungen vom Januar und Februar.


    Link Newsletter: inboxguru.s3.amazonaws.com/001...

    Link: FIA-FIM-FIVA Manifest: fiva.org/download/fia-fim-fiva...

    Link: Legislation update 01/2024: fiva.org/download/fiva-eppa-eu...

    Link: Legislation update 02/2024: fiva.org/download/fiva-eppa-eu...









  • ÖBB-Postbus-Lehrlinge bringen BMW Isetta auf Vordermann

    Es gibt mehrere Wege, im eigenen Unternehmen für die besten Fachkräfte von morgen zu sorgen. ÖBB Postbus geht in der Lehrlingsausbildung neue Wege und bietet Nachwuchskräften aus der Steiermark und Kärnten ein spannendes Lehrlingsprojekt. 14 Lehrlinge restaurieren unter Anleitung ihrer Lehrlingsausbilder eine BMW Isetta 300, Erstzulassung 1959, und lassen das Kultfahrzeug in seinem ursprünglichen Glanz neu erstrahlen.

    Die Lehrlingsausbildung bei den ÖBB hat eine lange Tradition. Mit über 2.100 Lehrlingen ist das größte Mobilitätsunternehmen Österreichs auch der größte Ausbildungsbetrieb im technischen Bereich. ÖBB Postbus setzt bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs die Schraube an und initiiert Bildungsmaßnahmen mit nachhaltigem Lernerfolg. Damit wird jungen Menschen verdeutlicht, wie kreativ und interessant Ausbildung sein kann, um die Fachkräfte von morgen für ihren Ausbildungsweg zu begeistern. Im Rahmen eines kreativen Lehrlingsprojektes verhelfen insgesamt 13 junge Kolleg:innen aus den Postbus-Werkstätten Graz, Stainach und Klagenfurt und Spittal/Drau einem wahrhaft kultigen Fahrzeug vom Typ BMW Isetta, Erstzulassung 1959, zu neuem Glanz.

    Innovative Ausbildungsprogramme sind Magnete für junge Menschen

    „In die Ausbildung zu investieren heißt für uns nachhaltig in die Zukunft zu investieren und damit den Unternehmenserfolg zu sichern“, sagt Postbus Vorstand Alfred Loidl und bekräftigt weiter: „Unternehmen werden langfristig nur jene Fachkräfte haben, die es auch selbst ausbildet.“ Postbus initiierte mit dem Projekt BMW Isetta bereits das dritte Projekt in seiner Art, das in der Lehrlingsausbildung neue Maßstäbe setzt, was sich als erfolgreich und nutzbringend auf unterschiedlichen Ebenen darstellt. Dieser neue und attraktive Ausbildungsweg wurde für Postbus nicht nur bei der Suche nach Fachkräften für morgen zum Zündschlüssel. Auch für die Sicherstellung eines verlässlichen regionalen Linienbusbetriebes sind derartige Vorhaben und Initiativen zukunftsweisend.

    „In der Steiermark haben wir den Öffentlichen Verkehr in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Um den Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden braucht es aber neben einem guten Angebot auch hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Gerade jetzt ist es wichtig mit innovativen Ideen voranzugehen und junge Menschen für diese so wichtige Arbeit zu begeistern. Ich wünsche allen Lehrlingen viel Spaß und vor allem unfallfreies Arbeiten. Mein Dank gilt allen Verantwortlichen, die für die Umsetzung dieses tollen Projektes sorgen“, sagt Verkehrsreferent und Landeshauptmann-Stv. Anton Lang.

    Lehrlingsprojekt mit internationalem FIVA-Culture-Award ausgezeichnet

    Die Restauration von Oldtimern in die Ausbildung von Fachkräften zu integrieren, machte auch in internationalen Fachkreisen auf sich Aufmerksam. Das Lehrlingsprojekt ÖBB Postbus wurde mit dem FIVA-Culture- Award ausgezeichnet. Der Österreichische Motor-Veteranen-Verband hat gemeinsam mit ÖBB Postbus dieses Leuchtturmprojekt im Rahmen des FIVA-Culture- Awards für die Kategorie Ausbildung/Training/Kommunikation eingereicht. FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) hat das Ziel, weltweite Initiativen, die sich dem Schutz, der Erhaltung und der Förderung historischer Fahrzeuge widmet, auszuzeichnen. Acht Projekte aus der ganzen Welt wurden eingereicht. Der in den Fachkreisen begehrte Preis wurde heute an Postbus überreicht.

    „Der Österreichische Motor Veteranen Verband (ÖMVV) ist seit vielen Jahren bestrebt das historische Kulturgut jungen Menschen näher zu bringen. Bei diesem Projekt ist es gelungen alte Technik kennen zu lernen und die Begeisterung für Oldtimer zu wecken. Dieses Projekt soll Vorbild für viele andere Betriebe in Österreich sein“, sagt ÖMVV Präsident Robert Krickl.

    „Das Lehrlingsprojekt ist ein leuchtendes Beispiel für unternehmerische Verantwortung und zukunftsorientiertes Denken und hat Vorbildcharakter für Vereine und Unternehmen gleichermaßen. Der Erfolg des Projekts ist ein Aufruf zur Nachahmung solcher Initiativen, um eine bessere Zukunft für die nächste Generation historischer Fahrzeuge zu gewährleisten“, bekräftigt FIVA Vizepräsidentin Nataša Grom Jerina.

    Fahrzeug in seine Einzelteile zerlegt

    Mit dem Start der Restaurierungsarbeiten in der Postbus-Werkstätte Graz wurde das Fahrzeug bereits in einem ersten Schritt von den Lehrlingen komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die weiteren Arbeitsabläufe folgen nach einem detailliert ausgearbeiteten Ablaufplan und sind von den Fachkräften von morgen innerhalb vorgesehener Zeitfenster eigenständig zu erledigen. In den nächsten Wochen werden die Karosserie, Türen, Achsen, Bremsen, der Motor, die Kupplung und das Getriebe sowie sämtliche Anbauteile unter Aufsicht und Anleitung der Lehrlingsausbilder bzw. Meister fachgerecht aufbereitet, originalgetreu restauriert und instandgesetzt. Wenn alle Teile so weit sind, dass sie wieder zu einer Einheit zusammengebaut werden können, finden sich die Lehrlinge wieder in der Postbus-Werkstätte in Graz ein, wo auch der gemeinsame Zusammenbau des Fahrzeuges erfolgt.

    Quelle: ÖBB Postbus AG

  • FIVA -ID-CARD Schulung 2024

    Am 2.3.2024 fand die ÖMVV-Schulung der technischen Bevollmächtigen zur Ausstellung von FIVA ID-Cards im Hotel Steinberger in Altlengbach statt. Mit über 70 Teilnehmern, vor Ort und via Zoom, war die Schulung 2024 so gut besucht wie noch nie. Das Kulturgut Oldtimer ist nach wie vor aktuell. Danke an alle Teilnehmer und an den Vorstand des Österreichischen Motor-Veteranen-Verbandes sowie Karl Eder und Michaela Riedl als Verantwortliche für die Ausstellung von FIVA ID-CARDs www.oemvv.at

  • ÖMVV Newsletter Februar 2024

    50 Jahre ÖMVV, im unermüdlichen Einsatz für die Interessen aller Besitzer von historischen Fahrzeugen - Gratulation! Achtung, Änderungen im Kfz-Haftpflicht-Versicherungsgesetz. Die Forstinger Partnerkarte ist nach wie vor gültig. Wir freuen uns schon auf die Oldtimertage 2024 - www.oldtimertage.at. Sicherheit für Ihre Fahrzeugsammlung mit OCC. MotionExpo in Graz - 8. bis 10 März 2024, Veranstaltungsvorschau CLASSIC CARS & BIKES - vom 5. bis 7. April 2024 und Fahr(T)raum März 2024.

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  • 50-jähriges Jubiläum des ÖMVV

    2024 feiert der Österreichische Motor-Veteranen-Verband sein 50-jähriges Jubiläum. 1974 wurde der Verband gegründet. Erster Präsident war Dr. Herbert von Schoeller. Zu diesem Zeitpunkt trat der ÖMVV auch dem internationalen Weltverband der FIVA bei. Seit 2015 leitet KR Robert Krickl die Geschicke des Verbandes. Seit der Gründung setzt sich der ÖMVV als Interessenvertretung aller Oldtimerbesitzer unermüdlich dafür ein, dass die Geschichte der Mobilität als rollendes Kulturgut auf Österreichs Straßen erhalten bleibt. Der ÖMVV ist die nationale FIVA-Autorität für Österreich (www.fiva.org), stimmberechtigtes Mitglied im Beirat für historische Kraftfahrzeuge beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Mitglied des Kuratorium Historische Mobilität Österreich (KHMÖ).

    Einige markante Punkte in der Geschichte des ÖMVV waren:
    1974 Gründung des ÖMVV durch ÖMVC, OÖMVC, MVCS und MVC Südost Präsident: Dr. Herbert von Schoeller
    Aufnahme in die FIVA
    1975 Präsident Dr. Helmut Krackowizer
    1976 Präsident Willy Treul
    1987 Präsident Fred B. Myer, Öffnung des ÖMVV für Neubeitritte
    1992 Einführung des ÖMVV-Registers
    1994 ÖMVV-Jahrbuch
    1996 Definition "historisches Fahrzeug" im KFG, ÖMVV stimmberechtigtes Mitglied im Beirat im BMVIT
    1997 Präsident Gert Dubois
    1999 Präsident Maximilian Hölzl
    2002 Aktion "100 für die Zukunft" - für EU-Aktivitäten der FIVA
    2003 Präsident Ing. Johannes Rath
    2004 30 Jahre ÖMVV - Festveranstaltung im Museumsqaurtier Wien
    2007 § 57a Überprüfung auf 2 Jahre für alle historischen Fahrzeuge, Gemeinsames Positionspapier "Oldtimer und Umweltschutz"
    2008 Ausnahmen für historische LKW von IG-L Fahrverboten
    2009 Neuordnung FIVA ID-Card und Register, Stellungnahme im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zum IG-Luft
    2010 Intensive Kontakte auf Bundes- und Länderebene in Sachen "Umweltzonen" (IG-Luft)
    2017 Präsident Komm.Rat Ing. Robert Krickl, Gründungsmitglied des KHMÖ (Kuratorium historische Mobilität Österreich), Studie "Oldtimer in Österreich - Einstellungen und soziökonomische Bedeutung" (Mag. Christian Schamburek,BA I MMag Robert Sobotka, MBA)
    2018 Rote §57a Plakette "Historsches Fahrzeug"
    2020 Repräsentativ Befragung "Einstellung zu historischen Fahrzeugen"
    2022 "Oldtimer in Österreich 2022 - Einstellungen und soziökonomische Bedeutung" (Mag. Christian Schamburek,BA I MMag Robert Sobotka, MBA), Neuausrichtung der ÖMVV Staatsmeisterschaft
    2023 Positionspapier "Historische Fahrzeuge in Österreich" und Positionspapier "eFuels"
    FIVA Culture Award 2023 (gem. mit Postbus AG "Lehrlingsprojekt Puch 500", Besetzung von 3 FIVA Kommissionen durch österreichische Vertreter (VP Wolfgang Eckel "Legislative Commission" [seit 2012], Mag. Michaela Riedl "Technical Commission, Mag. Christian Schamburek, BA "Culture & Youth Commission")
    2024 50-jähriges Jubiläum ÖMVV, FIVA Generalversammlung in Österreich

  • ÖMVV Newsletter Jänner 2024

    Aus gegebenem anlass haben wir uns gemeinsam mit Dr. Lippitsch die Tücken im Rahmen der Verwendung von Bildmaterial näher angesehen. Im ÖMVV-Tipp geht es um den "Verkauf über Wrackbörsen". Der Béla Barényi Award 2023 des AMV war eine gelungene Veranstaltung im Oldtimermuseum Heldenberg. Dieter Quester war der strahlende Gewinner der diesjährigen Auszeichnung. Die Oldtimermesse in Tulln wird wieder ein Anlaufpunkt der Oldtimerfreunde im Mai. Der ÖMVV ist gemeinsam mit dem ÖMVC und AVCA vor Ort. Wir freuen uns auf regen Besuch. Wer Köassiker richtig versichern möchte ist bei OCC gut aufgehoben.

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  • ÖMVV Newsletter Dezember 2023

    Das Jahr 2023 war ein gutes Oldtimer-Jahr. Es galt einige Herausforderungen zu stemmen, aber im Großen und Ganzen ist die Szene stabil. Viele Teilnehmer, auch junge Menschen, nahmen an den vielen Veranstaltungen teil. Zum Thema "Verschrottung" kursieren viele Fake-News, wir klären auf. Von Hoots gibt es einen Batteriewächter, der leere Batterien in die Vergangenheit verbannt. 14 Veranstaltungen wird es 2024 im Rahmen der ÖMVV Staatsmeisterschaft geben. Auf ein schöne Oldtimer-Jahr 2024!

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  • Rechtstipp - Verwendung von Bildmaterial

    Ein schönes Lichtbild ist bei Oldtimerfahrzeugen und –teilen nicht nur gerne gesehen, sondern durchaus zielführend, wenn es um unternehmerische Belange geht. In diesem Zusammenhang ergeben sich viele rechtliche Fragen, etwa welche Lichtbilder darf ich wo verwenden und welche rechtlichen Konsequenzen hat die unerlaubte Verwendung.
    Vorab ist zu sagen, dass die Gerichtsverfahen international, also nicht nur in Österreich, an Bedeutung stark zugenommen haben. Abmahnungen von deutschen Anwaltskanzleien, etwa für Interessensvertretungen (Fotografen und Lichtbildprofessionisten) sind häufig. Zunächst ist also immer die Frage zu klären, ob österreichisches oder deutsches (internationales) Recht anwendbar und in welchem Land der Erfolgsort gelegen ist; dabei kommt es darauf an, für welches Publikum das verwendete Bildmaterial ausgerichtet ist.
    Danach ist regelmäßig die Frage zu klären, in welchem Medium das Lichtbildmaterial verwendet wird. Daraus ergibt sich der Umfang rechtlicher Ansprüche, wie ua Unterlassungs- oder Schadenersatzforderungen.
    Häufig sind Schadenersatzansprüche auf Grundlage der Lizenzanalogie. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verwender des Bildmaterials überhaupt um eine vertragliche Lizenz angesucht hätte oder zur Zahlung einer angemessenen Vergütung bereit gewesen wäre. Die Höhe der Schadenersatzansprüche richtet sich grundsätzlich danach, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verwender der Lichtbilder vorgenommenen Nutzungshandlungen vereinbart hätten.
    Bei Lichtbildern von (Teilen oder) Fahrzeugen muss also geprüft werden, für welches Publikum und in welchem Umkreis (länderüberschreitend) das Bildmaterial Verwendung gefunden hat. Bei einer Internetnutzung über ein soziales Medium wird auch auf die Zahl der Follower (dauerhaft) abgestellt.
    Um zu einer Bezugsgröße für die Höhe der Lizenzgebühr zu gelangen, kann bei professionellen Lichtbildanbietern (auch auf deren Homepage) geprüft werden, was für vergleichbare Lichtbilder bei einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Nutzung veranschlagt wird. Die unbegrenzte Nutzung von Lichtbildern ist wesentlich teurer als etwa eine dreijährige Nutzung; besondere Tarifzuschläge sind möglich und können gesondert vereinbart werden. Für die fehlende Urheberbenennung sollen Zuschläge von bis zu 100 Prozent verrechnet werden.
    Bei Erhebung einer Forderung (meist durch Anwalt) stellt sich die Frage, welche Person die Bilder tatsächlich angefertigt und in Umlauf gebracht hat. Für die Veröffentlichung von Lichtbildern haftet grundsätzlich derjenige, der diese Lichtbilder verwendet und für dessen Unternehmen sie nutzbar gemacht werden sollen. Dem Verwender stehen Regressmöglichkeit gegen denjenigen zu, der die Lichtbilder (allenfalls unter falschen Vorwand) erstellt und/oder in Umlauf gebracht hat.
    Dem Urheber der Lichtbilder muss der Beweis gelingen, dass diese Lichtbilder tatsächlich widerrechtlich veröffentlicht worden sind; der genaue Zeitraum und ein dokumentierter Nachweis müssen vorliegen.
    Zudem gesellt sich die Frage, in welchem Auftrag die Lichtbilder seinerzeit erstellt wurden – als Auftraggeber kommen etwa namhafte Fahrzeughersteller in Betracht – und ob diese Bildrechte tatsächlich einer Lichtbildagentur oder dem ausführendem Fotografen selbst noch zustehen.
    Sind die Lichtbilder in Auftrag gegeben worden, so liegt die Vermutung nahe, dass der Auftraggeber auch sämtliche Werknutzungsrechte an diesen Bildern miterworben hat. Damit erlangt der Auftraggeber aber auch das Recht, über die Verwendung der Lichtbilder künftig hin zu verfügen. Der Fotograf selbst oder seine Interessensvertretung hat in diesem Fall die Anspruchsberechtigung für die (bereits verkauften) Lichtbilder verloren und kann daraus keine Forderungen mehr erheben. Dies gilt auch bei Unternehmen, weil die Werknutzungsrechte an den Lichtbildern an das nachfolgende Unternehmen grundsätzlich mitübertragen werden. Einer gesonderten Vereinbarung hiezu bedarf es dann nicht, wenn die Lichtbilder ohnehin Unternehmensbestandteil (etwa zu Zwecken des Marketings) waren oder durchgehend in Verwendung gestanden sind. Der OGH geht davon aus, dass der Werknutzungsberechtigte im Zweifel jene Rechte erwirbt, die für den praktischen Zweck der vorgesehenen Werknutzung erforderlich sind. Wenn also der Auftrag (für den Auftraggeber) nur dann praktisch sinnvoll ist, wenn er allein berechtigt wird, das Arbeitsergebnis (Lichtbilder) zu verwerten, dann wird neben dem Vertrag über die Erstellung des Werkes an sich das Werknutzungsrecht (automatisch) mit vereinbart.
    Der Werknutzungsberechtigte kann kraft des ihm zustehenden Rechtes auch Subrechte /-lizenzen erteilen. Für die Erteilung von Subrechten oder –lizenzen bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Urhebers. Die Werknutzungsrechte an Lichtbildwerken können ohne Einwilligung des Urhebers sogar übertragen werden. Werknutzungsrechte (an Bildmaterial) sind frei veräußerlich, wenn sie auf Bestellung oder im Dienst eines gewerblichen Unternehmens für dieses geschaffen wurden.
    Zusammengefasst hat also der Werknutzungsberechtigte nicht nur die Möglichkeit, die Werknutzungsbewilligungen auf Substitutionsbasis zu vergeben, sondern kann diese auch veräußern, wenn klar ist, dass ihm diese Werknutzungsrechte (am Bildmaterial) in einer rechtlich zulässigen Form (Vertrag / schriftliche Vereinbarung) zugekommen sind.
    Die fehlende oder die falsche Urheberbenennung löst neben dem zuvor genannten Schadenersatzanspruch auch einen Unterlassungsanspruch aus. Der Fotograf hat grundsätzlich das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Die Rechtsfolge einer Verletzung seines Urheberbenennungsrechts ist die Unterlassung der weiteren Nutzung seines Werkes. Dieses Recht ist mit Unterlassungsklage durchsetzbar.
    Bei der Nennung des Urhebers kommt es nicht nur darauf an, ob er überhaupt genannt wird. Entscheidend ist, dass er korrekt und auch in Zuordnung zu seiner Fotografie erkennbar ist. Der Betrachter muss also feststellen können, welche Fotografien welchem Fotografen zuzuordnen sind. Die Nennung an der Fotografie selbst ist regelmäßig eine sichere Variante. Wer diese Rechte verletzt, muss die Kosten der dahingehenden Rechtsverfolgung zur Gänze tragen. Dies sind regelmäßig die im RATG und in den AHK verankerten Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sowie die Kosten einer zweckentsprechenden Recherche und Sicherung von Rechtsverletzungen.
    Die Höhe des Schadenersatzanspruches richtet sich – wie zuvor gesagt – regelmäßig nach einem üblichen Nutzungshonorar. Das Gericht kann die Höhe des Schadenersatzes nach eigenem Ermessen reduzieren (sog Mäßigung) oder selbst bewerten; dies gilt auch für allfällige Zuschläge für das Nutzungshonorar.
    Die Fälle, in denen eine Urheberbenennung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, sind in der Praxis inzwischen häufiger anzutreffen als solche, in denen eine Nutzung gänzlich ohne Lizenz / Genehmigung erfolgt (in vielen Fällen kommt beides zusammen). Die Folgen sind für den Bildnutzer nicht weniger gravierend, sodass dieser sich im Vorhinein sorgfältig über seine Pflichten informieren sollte. Auch bei ordnungsgemäßer Lizenzierung entfällt die Pflicht zur Nennung des Urhebers nicht ohne Weiteres.

    Dr. Günter Lippitsch www.anwalt-graz.at

  • Fake-News zum Thema "Verschrottung von Oldtimern"

    Seit letzter Woche, kursieren in Social Media Kanälen „Schreckensmeldungen“ zum Thema Verschrottung von historischen Fahrzeugen. Der Hintergrund zu diesen "Fake-News" ist politisch motivierte Panikmache.

    Untenstehend einige sachbezogene Fakten aus einer Pressemeldung und Quellen auf EU-Ebene.

    „Aktuell kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können. Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung geäußert.

    PM: Vermeintliche EU-Anordnung zur Oldtimerverschrottung ist politisch motivierte Fake-News (Meldung von MdB Carsten Müller)

    Berlin, 1. Dezember 2023. Zu den im Netz kursierenden absurden Berichten, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um Oldtimer verschrotten zu können, erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:



    „Die gegenwärtig im Netz kursierenden absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, beteiligten sich aber inhaltlich nicht.



    Tatsache ist, die Europäische Union handelt exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“

    Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.“

    Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.

    Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
    ec.europa.eu/info/law/better-r...

    ec.europa.eu/info/law/better-r...

  • StarterMotor auf der Classic Expo in Salzburg

    Der MVCS unterstützt StarterMotor bei der Classic Expo
    Im Rahmen der Classic Expo vom 20.10.23 bis 22.10.23 in Salzburg gab es wieder eine StarterMotor Veranstaltung. Organisiert wurde die Veranstaltung diesmal durch den MVCS (Motor Veteranen Club Salzburg). Gerhard Feichtinger als Präsident und sein Team an Helfern haben den Beirat für Jugendangelegenheiten des ÖMVV Michael Böck das gesamte Wochenende hoch motiviert unterstützt.

    Es gab reges Interesse am Stand des StarterMotor/ÖMVV an unserem Konzept. So wurden auch weitere Clubs angesprochen dieses Veranstaltungsformat zu übernehmen und ebenfalls Projektnachmittage für Schulklassen zu organisieren.

    Auch von Seiten der Jugend waren wieder viele interessiert einen Oldie selbst zu pilotieren. Es ist wichtig junge Menschen an unser Hobby heranzuführen.

    Michael Böck gab dabei an vier Terminen im Rahmen der Messe wieder jungen Enthusiasten im Alter von 17 bis 25 Jahren die Gelegenheit mit seinem MGB selbst am Lenkrad eine Runde um die Messehallen zu fahren. Die Begeisterung war wie immer riesengroß und motiviert zu neuen Taten.

    www.oemvv.at

  • ÖMVV Newsletter Juli 2023

    Das Leben kann so leicht sein - wenn man ein paar Dinge im Umgang mit Kfz-Prüfstellen beachtet, kann im Falle eines Unfalles Wertminderung geltend gemacht werden - Rechtstipp, OCC Sammlungsversicherung, FIVA News, 100 Jahre MG und das Augustprgramm des Fahr(T)raums - immer aktuell, immer am Ball der ÖMVV Newsletter!

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  • Wenn einer eine Reise tut...was gilt nun in deutschen Umweltzonen?

    Bei den seit 2007 in Deutschland eingerichteten Umweltzonen gelten für Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sowie 07er-Kennzeichen Ausnahmeregelungen. Gemäß dieser Regelungen gelten diese Ausnahmen auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Wir empfehlen ausländischen Oldtimerfahrern dies mit einer FIVA ID Card zu belegen, oder mit der roten §57a Plakette (Anmerk.:), allerdings sind die zuständigen Behörden hier sehr großzügig, so dass der Nachweis der 30 Jahre Altersgrenze genügt (Kopie der Zulassungsbescheinigung).Detaillierte Infos zu den Deutschen Umweltzonen hat der ADAC hier zusammengestellt:www.adac.de/verkehr/tanken-kra... auch die Übersicht der Plaketten für Fahrzeuge aus dem Auslandassets.adac.de/image/upload/v1... hier speziell auch den Hinweis für Oldtimer:"Freie Fahrt für Oldtimer : Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein „H“ (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes „07“ -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen „H“ -Kennzeichens bzw. der roten „07“-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten - ausgenommen „zeitgenössische“ Umbauten.Anmerk.: D.h. da die österreichische rote §57a Plakette als Äquivalent einer Kennzeichnung als "Historisches Fahrzeug" anzusehen ist, sollte diese auch zum Befahren von Umweltzonen gelten.Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe www.fiva.org. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen."Im benachbarten Ausland (Benelux, Frankreich, Österreich, Schweiz sowie den östlichen Ländern) konnten die europäischen Oldtimer-Verbände Fahrteinschränkungen für Oldtimer jahrelang erfolgreich vermeiden, doch dies ist zunehmend nicht mehr der Fall. Leider sind diese Umweltzonen im europäischen Ausland zudem nicht einheitlich geregelt und leider gibt es daher auch keine einheitlichen Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge. Die Vorlage einer FIVA Identity Card ist unserer Erkenntnis nach keine Option, um in die entsprechenden ausländischen Umweltzone einfahren zu dürfen. Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es aber Ausnahmen zum Beispiel für Touristen oder Hotelgäste. Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite urbanaccessregulations.eu/. Hier sollte man sich vor eine Reise ins Ausland erst informieren, welche Einfahrtsregelungen bestehen und ob es Ausnahmen für Oldtimerfahrzeuge gibt. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden, streben wir einheitliche Ausnahmen an, aber aktuell ist dies nicht der Fall, so dass wir Ihnen die Recherche nicht ersparen können.“Quelle: ADAC

  • ÖMVV Newsletter Juni 2023

    Nach den Oldtimertagen ist vor den Oltimertagen - 2024 finden die Oldtimertage am 27. - 28. April statt. Das WIFI bietet eine Kurs "Oldtimertechnik" an - eine gute Einführung ins Thema. 2024 findet die FIVA Generalversammlung in Wien statt und für Youngtimer interessant die FIVA Youngtimer Card. Immer informiert mit dem ÖMVV Newlsetter.

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  • ÖMVV Newsletter Mai 2023

    Versenden, versenden, versenden! Der Hintergrund für die monatlichen ÖMVV Newsletter ist alle unsere Mitglieder am Laufenden und informiert zu halten. Daher ersuchhen wir dringend diese auch an die einzelnen CLubmitglieder weiterzuleiten! Der FIVA Leitfaden für die verantwortungsvolle Nutzung historischer Fahrzeuge steht als Download auf der ÖMVV Website zur Verfügung und die Staatsmeisterschaft ist in vollem Gange - Zwischenergebnisse auf der ÖMVV Website.

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